FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht

Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen. Muss ich dahin?
Brauche ich - wenn ich eine solche Vorladung erhalten habe - einen Anwalt?
Was kostet ein Rechtsanwalt?
Wenn ich selbst kein Geld habe, gibt es andere Stellen, die mir in einem Strafverfahren den Rechtsanwalt bezahlen?
Wer bestimmt den Pflichtverteidiger?
Gibt es noch andere Stellen, die einen Verteidiger bezahlen?
Wenn die Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt bezahlen soll, kann ich ihn mir dann selbst aussuchen oder sucht die Rechtsschutzversicherung ihn aus?
Wenn ich keinen Rechtsanwalt kenne, sollte ich mir dann vielleicht einen Anwalt von der Versicherung empfehlen lassen, denn immerhin kennt doch die Versicherung die meisten Rechtsanwälte und könnte für mich schon den besten aussuchen?
Wie finde ich einen Rechtsanwalt?
Kann ich mir auch mehrere Rechtsanwälte nehmen?
Kann ich einen Rechtsanwalt auch kündigen?
Gilt dies alles auch für das Bußgeldverfahren - beispielsweise im Straßenverkehr -?
Ist das nicht unmoralisch?
Ich habe noch keine Punkte und erst bei 18 Punkten ist doch der Führerschein weg; sollte ich mich da auch schon als Ersttäter verteidigen lassen?
Wenn ich nun keine Vorladung zur Polizei erhalte, sondern die Polizei steht direkt vor meiner Tür, was muss ich dann machen?
Wenn ich keinen Rechtsanwalt erreiche, gibt es erste Handlungsanweisungen, was ich tun oder lassen soll?
Sollte ich auch schweigen, wenn ich wirklich unschuldig bin?
Kann ich mich gegen die Durchsuchung vor Ort wehren?
Müssen die Polizeibeamten nicht einen Hausdurchsuchungsbefehl vorlegen?
Wird mir denn das Telefonat mit einem Verteidiger gestattet?
Was kann ich tun, wenn der Polizist mir erklärt, jetzt im Moment sei es gerade nicht möglich, den Rechtsanwalt anzurufen?
Laufen Strafverfahren regelmäßig mit einer solchen Konfrontation ab?
Wenn an meiner Tat und meinem Verschulden überhaupt nichts mehr zu deuteln ist - beispielsweise bei einem schweren verschuldeten Auffahrunfall oder bei einem Diebstahl auf frischer Tat - benötige ich dann auch noch einen Verteidiger?
Was sind denn die typischen Verteidigungsziele bei der Verteidigung eines Schuldigen?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geldbuße und einer Geldstrafe?
Wenn ich unschuldig bin, werde ich dann in jedem Falle im Ergebnis freigesprochen?

Dies sind nur einige der häufig in meiner Kanzlei von den Mandanten gestellten Fragen. Wenn Sie eigene Fragen haben, die von allgemeinem Interesse sind, wie die hier aufgeworfenen und dargestellten Fragen, so schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich beantworte Ihnen kurz und bündig Ihre Frage und stelle Ihre Frage ggf. alsdann in meine Homepage ein.


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