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Am 12. Oktober 2011 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT zu führen.
Ihnen droht die Kündigung oder Sie wurden bereits gekündigt? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht?
Bei diesen und ähnlichen Problemen finden Sie bei mir den richtigen Rechtsbeistand. Ich habe nicht nur erfolgreich die fachspezifische Ausbildung zum "Fachanwalt für Arbeitsrecht" absolviert, sondern verfüge auch über viele Jahre Berufserfahrung mit über 200 Arbeitsrechtsverfahren pro Jahr (von denen über die Hälfte Kündigungsschutzklagen sind).
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin Anspruch auf ein Zeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis eine gewisse Mindestzeit gedauert hat. Auch hierzu berate ich Sie gerne und kompetent.
Wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, denken Sie bitte daran, die folgenden Unterlagen mitzubringen:
Hier können Sie das Vollmachtsformular als PDF-Datei herunterladen. Sie benötigen das Formular, um mich zu beauftragen. Füllen Sie das Formular direkt am PC in Adobe Acrobat aus, drucken Sie es dann aus, unterschreiben es und bringen es zu Ihrem Termin in meiner Kanzlei mit oder senden Sie es mir zu. Sie können das Formular auch sofort ausdrucken und vollständig von Hand ausfüllen. Selbstverständlich erhalten Sie das Formular auf Wunsch auch in der Kanzlei.
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