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FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Ich habe eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten; kann ich etwas dagegen tun?
Hat man immer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt wird?
Wann schützt das Kündigungsschutzgesetz denn einen Arbeitnehmer vor einer Kündigung?
Muss ich binnen einer bestimmten Frist der Kündigung widersprechen oder sonst etwas unternehmen?
Wer bezahlt meinen Rechtsanwalt im Arbeitsgerichtsverfahren?
Wenn ich den Prozess gegen den Arbeitgeber gewinne, bekomme ich dann mein Geld erstattet?
Wie hoch ist eine Abfindung?
Ist die Abfindung steuerfrei?
Reicht es also aus, wenn ich nach Erhalt einer Kündigung innerhalb der nächsten 3 Wochen zum Anwalt gehe?
Wenn mir bereits in der Kündigung eine Abfindung angeboten wird , dann kann ich die doch annehmen?
Wenn ich im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses Ärger mache, könnte sich dies negativ auf mein Zeugnis auswirken?
Selbst wenn der Arbeitgeber mir dann ein erzwungenes Zeugnis schreibt, so könnte er doch noch am Telefon andere Auskünfte über mich erteilen, so dass ich dann Schwierigkeiten bei nachfolgenden Bewerbungen habe?
Wenn ich noch nicht gekündigt bin, aber eine Kündigung droht, kann ich dann schon ein Zeugnis verlangen?
Wenn ich schon in einer Firma arbeite und ich habe keinen (schriftlichen) Arbeitsvertrag, kann ich mich dann auch gegen eine Kündigung wehren?
Was ist eine Abmahnung?
Kann man sich gegen eine solche Abmahnung auch wehren?

Wenn Sie auch eine Frage von allgemeinem Interesse zum Thema des Arbeitsrechtes haben, von der Sie glauben, es wäre sinnvoll, sie hier mit einzustellen, so stellen Sie sie mir per E-Mail. Ich werde Ihnen dann die Frage per E-Mail beantworten und Frage und Antwort ebenfalls hier auf dieser Seite einstellen.